Aktueller Bezugszinssatz und Referenzzinssatz für die Zinszusatzreserve

Die Bundesbank hat den Bezugszinssatz (10-jährige Null-Kupon-Euro-Swaprate) für Februar 2024 veröffentlicht. Er beträgt 2.711 %.

Der Referenzzinssatz zum 31.12.2023 für die Berechnung der Zinszusatzreserve (ZZR) beträgt 1.57 %

Unter der Annahme eines konstant bleibenden Bezugszinssatzes würde der Referenzzinssatz zum 31.12.2024 bei 1.57 % liegen.

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Aus aktuellem Anlass

Das Erstarken von rechtsextremistischen und populistischen Parteien in der ganzen Welt, in Europa aber insbesondere bei uns in Deutschland muss jeden Demokraten mit tiefer Sorge erfüllen. Stoppen können wir das nur, wenn jede und jeder überall (in der Familie, am Arbeitsplatz, beim Kunden und in der Öffentlichkeit) laut und vernehmlich „NEIN, STOPP und NIE WIEDER … Weiterlesen …

ZZR-Referenzzinssatz bleibt auch zum 31.12.2023 bei 1,57%

Mit der Veröffentlichung des Bezugszinssatzes (10 jährige Null-Kupon-Euro-Swaprate) für September 2023 durch die Bundesbank steht der Referenzzinssatz für die Berechnung der ZInszusatzreserve (ZZR) zum 31.12.2023  fest. Er beträgt wieder 1,57 % wie schon in den beiden Vorjahren. Die Berechnungsmethode des Referenzzinsatzes gemäß Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I vom 22.10.2018 (sogenannte Korridormethode) nutzt den Mittelwert des … Weiterlesen …

Reform der Zinszusatzreserve tritt in Kraft

Die Verordnung zur Änderung der Deckungsrückstellungs-Verordnung und Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung  vom 10.10.2018 ist in der Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom 22.10.2018 veröffentlicht worden.  Damit treten die neuen Regeln zur Berechnung der Zinszusatzreserve rechtzeitig für eine Anwendung zum 31.12.2018 in Kraft. Die Verordnung wurde gegenüber dem Referentenentwurf nochmals geringfügig geändert, um Klarheit bei den Berechnungsvorschriften herzustellen.

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BMF veröffentlicht Referentenentwurf zur Zinszusatzreserve

Nach langem Warten hat das Bundesfinanzministerium mit Datum 14.9.2018 einen Referentenentwurf zur Anpassung der Deckungsrückstellungs-Verordnung für Lebensversicherer und Pensionsfonds vorgelegt. Es wird beabsichtigt, die Neufassung noch dieses Jahr in Kraft zu setzen, um die Berechnung der Deckungsrückstellung per 31.12.2018 bereits nach dem neuen Verfahren zu ermöglichen.

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BGH sieht aktuelles Verfahren zur Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven als verfassungsgemäß an

Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Neuregelung zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) in der Lebensversicherung gemäß § 153 Absatz 3 Satz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in der Fassung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) vom 1. August 2014 nicht verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung wurde am 27.06.2018 … Weiterlesen …

Aktuarielle Survivalanalyse – eine moderne Methode zur Ermittlung von Ausscheide­wahrscheinlichkeiten

Auf dem Treffen von „DAV vor Ort“ im qx-Club Wiesbaden am 8. März 2017 stellten Kai Kaufhold von Ad Res und Bernd Heistermann die aktuarielle Survivalanalyse als Alternative zu klassischen Bestandsanalysen bei Personenversicherern (Leben, Pension und Kranken) vor. Aktuarielle Survivalanalysen ermöglichen die gemeinsame Modellierung von unterschiedlichen Einflussfaktoren auf die Sterblichkeit, das Storno, BU-Raten oder andere … Weiterlesen …

Run-Off in der Lebensversicherung

Einen Artikel von Bernd Heistermann zum aktuellen Branchenthema „Run-Off in der Lebensversicherung“ veröffentlichte Ende Oktober 2016 die Gen Re in ihrer Publikation „Assets & Liabilities“. Der Artikel beschreibt das Phänomen „Run-Off“ und beleuchtet die verschiedenen möglichen Varianten. Bei Interesse sprechen Sie mich bitte an.

Zinszusatzreserve und Sicherungsbedarf – Medizin mit Nebenwirkungen

Unter dem Titel „Zinszusatzreserve und Sicherungsbedarf – Medizin mit Nebenwirkungen“ berichtete Bernd Heistermann am 11.10.2016 im Rahmen einer „DAV vor Ort – Rhein/Neckar/Saar“ Veranstaltung in Wiesloch über die Auswirkungen der ZZR auf die Lebensversicherer und aktuelle Überlegungen zur erträglicheren Gestaltung der ZZR. Den Vortrag finden Sie hier.